Die Anmeldung zu einem Kurs oder dessen Verlängerung wird durch ein schriftliches Abkommen zwischen dem Kunden und inlingua oder durch eine Teil- oder vollständige Zahlung der Rechnung festgestellt.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen, bei gestaffelter Zahlung wird ein Zuschlag von 15.- CHF pro Rate verlangt.
Als einzige Ausnahme ist der INTENSIV-Kurs für die kommende Woche bis Donnerstagnachmittag zu bezahlen. Gestaffelte Bezahlung ist nicht möglich.
Jede Annullation muss dem Sekretariat schriftlich mitgeteilt werden. Sie wird Ihnen in den kommenden drei Werktagen schriftlich bestätigt.
WOCHE und INTENSIV: Können nicht annulliert oder unterbrochen werden. Jeder begonnene Kurs muss vollständig bezahlt werden. Verpasste Sitzungen können weder zurückbezahlt noch nachgeholt werden.
SOLO und DUO: Ein Lernender kann seine verbleibenden Lektionen einer Drittperson überlassen, eine Verlängerung ihrer Gültigkeit beantragen oder den Wert der bezahlten Lektionen zu einem der weltweiten inlingua-Zentren transferieren. Eine Zurückerstattung ist nicht möglich.
1 Jahr ab Anmeldungs- oder Verlängerungsdatum. Nach Ablauf dieser Frist geht der Restbetrag verloren und ist weder verwendbar noch rückzahlbar.
Die Verwaltung nimmt mit den Lernenden Kontakt auf, sobald ihre Ausbildung dem Ende zugeht, im Allgemeinen bei Erreichen der letzten drei Lektionen.
INTENSIV: Von den Lernenden direkt beim Sekretariat zu erneuern, und zwar spätestens am Donnerstagnachmittag für die kommende Woche.
Die Zusammensetzung der WOCHEN- und INTENSIV-Kurse obliegt einzig inlingua. Wir behalten uns das Recht vor, zu jeder Zeit allfällige Änderungen vorzunehmen, die wir für nötig erachten. Die Annullation oder der Unterbruch der Ausbildung durch den Lernenden infolge einer neuen Zusammensetzung oder Umgestaltung eines Kurses oder auch aus anderen Gründen ist ausgeschlossen und hat den Verlust des dem Lernenden verbleibenden Restbetrags zur Folge. inlingua bietet ihre Gruppenkurse ab der Anmeldung eines einzigen Lernenden an. Falls eine Gruppe von Anfang an aus nur einem Teilnehmer besteht oder im Verlauf des Kurses nur ein Teilnehmer verbleibt, wird die Anzahl der konsekutiven Kurssitzungen wie folgt angepasst:
WOCHE: 4 Wochen (1h30 pro Woche) bei 2 bis 4 Teilnehmern, 2 Wochen bei Einzelperson.
INTENSIV: 1 Woche (2h30 pro Tag) bei 2 bis 4 Teilnehmern, 1h15 pro Tag bei Einzelperson.
WOCHE und INTENSIV: Die Kurszeiten werden von der Verwaltung der Sprachschule festgelegt und geplant. Während der ganzen Ausbildungszeit können sie weder von den Lernenden noch von den Ausbildern geändert werden.
SOLO und DUO: Die Kurszeiten des ersten Kurses werden von inlingua geplant. Die Kurszeiten des restlichen Kurses werden direkt im gemeinsamen Kurs zwischen dem Lernenden und dem Trainer vereinbart oder ausschliesslich mit der Verwaltung, falls die nächste Sitzung nicht sofort im Kurs festgelegt werden kann. Die Sprachschule lehnt jegliche Verantwortung für Irrtümer und ihre Folgen ab, die bei Nichteinhaltung dieser Regel entstehen könnten.
Jede Abwesenheit muss schnellstmöglich und ausschliesslich per E-Mail office@inlingua-leman.ch, bwp. koordination@inlingua-aareland.ch mitgeteilt werden
WOCHE und INTENSIV: Die verpassten Lektionen geben kein Recht auf Rückvergütung und können nicht nachgeholt werden. Diese Regel ist ebenfalls bei Krankheit oder aus jeglichem anderen Grund, auf den die Schule keinen Einfluss hat, anwendbar.
SOLO und DUO: Sitzungen, die vor 17.00 Uhr am Vorabend (17.00 Uhr am Freitag für Montagskurse) annulliert werden, werden nicht berechnet. Jede Annullation (aus welchem Grund auch immer, selbst im Falle von höherer Gewalt), die ausserhalb dieser Fristen eingeht, wird als verspätet eingestuft und hat den Verlust des Kursgeldes zur Folge.
inlingua behält sich das Recht vor, den Ausbilder aus wichtigen Gründen zeitweise oder definitiv zu ersetzten. Infolge eines Ausbilderwechsels hat der Lernende keinen Anspruch auf irgendeinen Schadenersatz.
Kurse, die wegen Krankheit oder anderen Verhinderungen des Ausbilders von inlingua annulliert werden, werden nie berechnet und später nachgeholt.
Es ist strikt untersagt, einen Ausbilder oder Ex- Ausbilder für Sprachkurse ausserhalb von inlingua anzustellen (entgeltlich oder unentgeltlich). Die Nichteinhaltung dieser Klausel wird durch eine Strafe von 5000.- CHF pro Fall sanktioniert.
Eine vom Lernenden gewünschte Kaffeepause ist in der Kursdauer inbegriffen.
Das Sekretariat steht im Falle von Problemen oder Beschwerden zur Verfügung.
Lassen Sie Ihr Eigentum nie ohne Überwachung. inlingua haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände, sei es in ihren Räumen oder bei im Rahmen von ihren Ausbildern auswärts gegebenen Kursen.
Etwaige Rechtsverhältnisse zwischen dem Lernenden und inlingua Léman unterliegen dem Schweizer Recht. Der Erfüllungsort, der exklusive Gerichtsstand für alle Arten von Verfahren und der Betreibungsort sind in Lausanne (für Kurse im Kanton Waadt, und der Region Aareland) und in Genf (für Kurse im Kanton Genf).
Lausanne/Genf, 10.12.2021
Métro | M1 | M2 | LEB : Haltestelle Lausanne-Flon |
Bus | 1 | 2 | 4 | 6 | 7 | 8 | 9 | 13 | 17 : Arrêt Bel-Air |
Voiture | Parkhaus Chauderon – Parkhaus du Centre – Parkhaus Migros Métropole |
Bus | 1 | 25 : Haltestelle Navigation |
Mouettes | Genf-Pâquis SMGN |
Voiture | Parking Kempinski-Plantamour – Parking Hôtel Wilson |