Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden AGBs sind für sämtliche unserer Produkte gültig,
sowie für allfällige Verlängerungen dieser.
(Download PDF)

ANMELDUNG/VERLÄNGERUNG

Die Anmeldung zu einem Kurs oder die Verlängerung eines Kurses kommt durch
eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und inlingua oder die
Teilzahlung oder vollständige Zahlung der Rechnung zustande.


MINDESTVOLUMEN FÜR DIE ANMELDUNG

SOLO und DUO = 10 Stunden
HEBDO = 4 aufeinanderfolgende Wochen (bei einem Teilnehmer: 2
aufeinanderfolgende Wochen)
INTENSIV = 1 Woche (5 aufeinanderfolgende Tage)

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sofern nicht andersangegeben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen
zahlbar. Wir bieten die Wahl zwischen einer Postpay- (monatliche Abrechnung
der genutzten Kursstunden) und einer Prepay-Rechnung (Gesamtrechnung für
die gesamte erbrachte Leistung). Als einzige Ausnahme ist der INTENSIV-Kurs im
Voraus zu zahlen (vor Beginn des Kurses).

 

BEDINGUNGEN FÜR DIE STORNIERUNG VOR BEGINN DES KURSES

Jede Stornierung muss dem Sekretariat schriftlich mitgeteilt werden. Sie wird
Ihnen innerhalb von drei Werktagen ebenfalls in Schriftform bestätigt.
Bis 15 Tage vor Beginn des Kurses: 10 %des Gesamtbetrags werden von inlingua
einbehalten.

14 bis 8 Tage vor Beginn des Kurses: 30 % des Gesamtbetrags werden von
inlingua einbehalten.

7 bis 0 Tage vor Kursbeginn: 100 %desBetrags werden von inlingua einbehalten.

 

BEDINGUNGEN FÜR DIE STORNIERUNG NACH BEGINN DES KURSES

HEBDO- und INTENSIV-Kurse: Können weder storniert noch unterbrochen
werden. Jeder begonnene Kurs muss vollständig bezahlt werden. Versäumte
Kurstermine werden weder rückerstattet noch nachgeholt.

SOLO- und DUO-Kurse: Der Lernende kann seine verbleibenden Lektionen an
einen Drittenabtreten, eineVerlängerung der Gültigkeitsdauer beantragen oder
den Wert der bereits bezahlten Lektionen an ein beliebiges inlingua-Zentrum
weltweit übertragen. Abgesehen von den drei vorgenannten Lösungen ist keine
Rückerstattung möglich.

 

GÜLTIGKEIT DER LEKTIONEN

Die erworbenen Lektionen müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum der
Anmeldung oder Verlängerung absolviert werden. Nach Ablauf dieser Frist
verlieren sie ihre Gültigkeit.

 

VERLÄNGERUNGEN

Die Verwaltung nimmt automatisch Kontakt mit den Lernenden auf, sobald der
Kurs dem Ende zugeht, im Allgemeinen bei drei Lektionen vor Ende des Kurses.
Die einzige Ausnahme sind die INTENSIV-Kurse, die vom Lernenden spätestens
am Donnerstagmittag für die nächste Woche verlängert werden müssen.

 

ZUSAMMENSETZUNG DER GRUPPEN UND TEILNEHMERZAHL

Die Zusammensetzung der HEBDO- und INTENSIV-Kurse obliegt allein inlingua.
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Än- derungen vorzunehmen, die für
einen reibungslosen Ablauf der Kurse erforderlich sind. Eine Stornierung oder
Unterbrechung des Kurses durch den Kunden aufgrund der Zusammensetzung
oder Umgestaltung eines Kurses oder aus einem beliebigen an- deren Grund ist
ausgeschlossen und zieht den Verlust des dem Kunden zur Verfügung stehenden
Restbetrags nach sich. inlingua bietet Gruppenkurse ab einem einzigen
angemeldeten Lernenden an. Falls eine Gruppe ab Beginn nur aus einem
Teilnehmer besteht oder die Teilnehmerzahl später auf einen Teilnehmer sinkt,
wird die Anzahl der aufeinanderfolgenden Kurseinheiten wie folgt angepasst:

HEBDO-Kurs
4 Wochen (1h30 / Woche) 2 bis 4 Teilnehmer, 2 Wochen bei 1 Teilnehmer

INTENSIV-Kurs
1 Woche. (2h30 / Tag), 2 bis 4 Teilnehmer, 1h15 / Tag bei einem Teilnehmer.

 

KURSZEITEN

HEBDO- und INTENSIV-Kurse: Die Kurszeiten werden von inlingua in Absprache
mit dem Kunden festgelegt. Sie können während der gesamten Dauer desKurses
weder von den Lernenden noch von den Kursleitern geändert werden.

SOLO- und DUO-Kurse: Die Kurszeiten des ersten Kurses werden von inlingua
geplant. Die Zeiten für den nächsten Kurs sind vom Lernenden direkt mit dem
Kursleiter während ihrer Kurseinheit oder ausschliesslich mit der Verwaltung zu
vereinbaren, wenn der nächste Kurstermin zu diesem Zeitpunkt nicht festgelegt
werden kann. inlingua übernimmt keine Verantwortung für Fehler und deren
Folgen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Regel ergeben könnten.

 

ABWESENHEIT

Jede Abwesenheit muss so schnell wie möglich ausschliesslich per E-Mail an
office@inlingua-leman.ch gemeldet werden.

HEBDO- und INTENSIV-Kurse
Für versäumte Lektionen gibt es keine Rückerstattung und sie können nicht
nachgeholt werden. Diese Regel ist auch im Falle von Krankheit oder anderen
Gründen, auf die inlingua keinen Einfluss hat, anwendbar.

SOLO- und DUO-Kurse
Lektionen, die vor 17.00 Uhr des Vortages (17.00 Uhr am Freitag für Termine am
Montag) storniert werden, werden nicht berech- net. Jede Stornierung (aus
welchem Grund auch immer, selbst wenn es sich um höhere Gewalt handelt), die
ausserhalb dieser Fristen eingeht, gilt als verspätet und führen zum Verlust des
Guthabens.

 

KURSLEITUNG

inlingua behält sich das Recht vor, die Kursleitung aus triftigen Gründen
vorübergehend oder dauerhaft zu ersetzen. Der Kunde hat keinerlei Anspruch
auf Entschädigung infolge eines Kursleitungswechsels.
Kurse, die von inlingua aufgrund von Krankheit oder anderen Verhinderungen
des Kursleiters abgesagt werden, werden dem Kunden in keinem Fall berechnet
und werden später nachgeholt. Es ist strengstens untersagt, einen Kursleiter
oder ehemaligen Kursleiter (gegen Entgelt oder unentgeltlich, als Mitarbeiter
oder Selbstständiger) im Rahmen von Sprachkursen ausserhalb von inlingua zu
beschäftigen. Die Nichteinhaltung dieser Klausel wird mit einer Strafe von CHF
15’000.- pro Fall geahndet.

 

PAUSEN WÄHREND DES KURSES

Eine von den Lernenden eventuell gewünschte Kaffeepause ist in der
Kursdauer enthalten.

 

BESCHWERDEN UND PROBLEME

Unsere Teams stehen den Lernenden und den Personen, die für die
Organisation der Kurse verantwortlich sind, bei Problemen oder Beschwerden
zur Verfügung.

 

DIEBSTAHL

Wir bitten die Lernenden, ihr Eigentum niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
inlingua haftet nicht für Gegenstände, die in den Räumlichkeiten von inlingua
oder im Rahmen von Kursen, die von unseren Kursleitern extern abgehalten
werden, verloren gehen oder gestohlen werden.

 

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Allfällige Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und inlingua Léman
unterliegen dem Schweizer Recht. Der Erfül- lungsort, der
ausschliessliche Gerichtsstand für alle Arten von Verfahren und der
Betreibungsort sind Lausanne.

Lausanne, 01.2026

inlingua Léman

Lausanne
Kundenberatung | Administration | Kursräume

Rue des Terreaux 17, 1003 Lausanne
+41 21 323 94 15
Öffnungszeiten des Sekretariats
Mo. bis Fr.           8h30 – 12h30 | 13h30 – 17h30        
Genf
Kursräume
Rue des Gares 7, 1201 Genf
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon
+41 22 732 40 20
Kontaktieren-Sie uns
MétroM1 | M2 | LEB : Haltestelle Lausanne-Flon
Bus1 | 2 | 4 | 6 | 7 | 8 | 9 | 13 | 17 : Arrêt Bel-Air
VoitureParkhaus Chauderon – Parkhaus du Centre – Parkhaus Migros Métropole
Unsere Büros befinden sich im 4. Stock und sind leicht, ohne Stufen, zugänglich. 2 Aufzüge stehen zur Verfügung. Für ausführlichere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
Öffentliche VerkehrsmittelBahnhof Genf (Zug, Straßenbahn, Bus).Benutzen Sie die Unterführung auf der Seite Lausanne und verlassen Sie den Bahnhof auf der Nordseite. Benutzen Sie die Fußgängerbrücke rechts vom Café Oh Martine, um ins Viertel Montbrillant zu gelangen.
AutoParking des Arcades – Parking Cornavin – Parking Montbrillant
Unsere Büros befinden sich im Erdgeschoss und sind für Rollstuhlfahrer zugänglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
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